Rechtliche Regeln, Kosten und legale Alternativen für Gastronomie
Die richtige Hintergrundmusik beeinflusst Atmosphäre, Aufenthaltsdauer und Stimmung der Gäste. Viele Restaurants nutzen deshalb Musik während der gesamten Öffnungszeit – vom Frühstück bis zum Abendservice.
Je nach Konzept kann Musik das Ambiente eines Restaurants deutlich verstärken – zum Beispiel Lounge Musik für Bars oder ruhige Jazzmusik für gehobene Gastronomie.
Sobald Musik öffentlich abgespielt wird, gilt dies rechtlich als öffentliche Wiedergabe. Restaurants zählen juristisch immer als öffentliche Räume.
In diesen Fällen verlangen Verwertungsgesellschaften Lizenzgebühren für die Nutzung der Musikrechte.
Viele Gastronomen nutzen Streamingplattformen wie Spotify, Apple Music oder YouTube für Hintergrundmusik.
Private Streaming-Abos sind jedoch normalerweise nur für private Nutzung erlaubt und nicht für öffentliche Wiedergabe in Restaurants.
Dadurch können zusätzliche Lizenzpflichten entstehen oder sogar Nachzahlungen verlangt werden.
Die Kosten für Musiklizenzen hängen vor allem von der Größe des Restaurants und der Art der Musiknutzung ab.
Diese Gebühren fallen jedes Jahr erneut an.
Restaurants können jederzeit kontrolliert werden, wenn Musik öffentlich abgespielt wird.
Wenn keine Anmeldung vorliegt, können Gebühren auch rückwirkend berechnet werden.
Jedes Restaurant benötigt eine gültige Musiklizenz, sobald Musik öffentlich abgespielt wird.
Diese Lizenz kann über klassische Verwertungsgesellschaften oder über lizenzfreie Musikbibliotheken erfolgen.
Neben klassischen Streamingdiensten existieren spezialisierte Anbieter für Hintergrundmusik in Restaurants.
Diese unterscheiden sich vor allem bei Kosten, Lizenzmodell und rechtlicher Sicherheit.
Viele Restaurants zahlen jedes Jahr mehrere hundert Euro für Musiklizenzen.
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